Elektronische patientenakte

Als Praktiker kennen wir die relevanten Anforderungen an die Handhabung, Anwendbarkeit in Bezug auf Erhebung, Dokumentation, Übermittlung und Sicherung von Daten. Wir begleiten Sie schon heute bei der Planung und der Auswahl des passenden Partner für die Anforderungen von morgen. Sprechen Sie uns an.

 

Der Gedanke, Patienten Daten elektronisch zur Verfügung zu haben, ist eine Medaille mit zwei Seiten. Die eine bezieht sich auf den Vorteil, den der Patient dadurch habe kann. Die zweite betrachtet die den Datenschutz betreffenden relevanten Aspekte.

 

Vorteil für den Patienten

-     Die Anamnese wird umfänglicher möglich, da mehr Informationen zur Verfügung stehen,
-    Vergisst der Patient Details, so sind sie trotzdem für den Arzt verfügbar, da dokumentiert,
-    Das Nachfragen, Anfordern von Krankenakten etc. entfällt und spart Zeit.

 

Noch zu schließende Lücken

-    Datenaustausch zwischen Praxis und Krankenhaus,
-    Datensicherheit (Verschlüsselung),
-    Datenschutz (Zugriff nur autorisierten Personen - BDSG),
-    Verfügbarkeit der Daten im Rahmen der Visite (Tablet, Notebook, PC pro Patientenzimmer),
-    Schneller Zugriff im Rahmen der Visite,
-    Anforderungen der Anwender an ein System,
-    Schulungen und Entlastung administrativer Tätigkeiten,
-    Reorganisation der organisatorischen Abläufe durch sich ändernde Prozesse und Anforderungen an Ärzte und Pflegekräfte.

Wie die Zukunft aussehen könnte

-    Zusätzlicher Zugriff der Daten für den Rettungsdienst je Einsatzfall.

Zwischen Rettungsdienst und Krankenhaus besteht heute schon die Möglichkeit, Daten zu übermitteln. Derzeit beschränkt sich der Austausch direktional auf die Übermittlung von EKG Daten vom RTW an das Krankenhaus. Per Funk-Draht-Verbindung respektive per Funk können Maßnahmen abgestimmt und bereits im RTW eingeleitet werden. In den USA seit vielen Jahren gelebte Praxis. Könnte es in diesem Zusammenhang nicht auch sinnvoll sein, relevante Daten im Notfall aus der Krankenakte des Patienten aus der Hausarztpraxis auch dem RTW zur Verfügung zu stellen?

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